Schulgeld steuerlich absetzbar: Diese Schulkosten kannst du als Elternteil absetzen

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Ende des Monats kommt die Abbuchung: Dreihundert Euro Schulgeld für die Montessori-Schule. Dazu kommen noch die Kosten für den Hort, das Mittagessen, die Klassenfahrt. Du liebst die Schule, dein Kind blüht dort auf, aber finanziell ist es eine Herausforderung. Und dann hörst du von jemandem: „Schulgeld kann man doch von der Steuer absetzen.“ Stimmt das? Und wenn ja, wie viel bekommst du zurück?

Viele Eltern wissen gar nicht, dass ein Teil der Schulkosten steuerlich geltend gemacht werden kann. Oder sie haben davon gehört, sind aber unsicher, welche Kosten genau absetzbar sind und wie das Ganze funktioniert. Muss man das Schulgeld komplett bezahlen können, um es abzusetzen? Was ist mit Nebenkosten? Und lohnt sich der Aufwand überhaupt?

In diesem Artikel erkläre ich dir klar und verständlich, welche Schulkosten du steuerlich absetzen kannst, wie du das in der Steuererklärung angehst und was du beachten musst, um das Maximum herauszuholen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schulgeld für Privatschulen ist steuerlich absetzbar: Du kannst dreißig Prozent des gezahlten Schulgeldes absetzen, maximal fünftausend Euro pro Jahr und Kind
  • Nicht alle Schulkosten sind absetzbar: Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Betreuung zählen nicht dazu, nur das reine Schulgeld
  • Es gibt klare Voraussetzungen: Die Schule muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit das Schulgeld absetzbar ist
  • Die Ersparnis ist real, aber begrenzt: Je nach Steuersatz sparst du mehrere hundert Euro pro Jahr
  • Du musst es aktiv in der Steuererklärung angeben: Das Finanzamt erkennt es nur an, wenn du es korrekt einträgst und nachweist

Was genau ist mit Schulgeld gemeint?

Bevor wir in die Details gehen, lass uns klären, was mit Schulgeld überhaupt gemeint ist. Schulgeld ist die Gebühr, die du an eine Privatschule oder eine Schule in freier Trägerschaft zahlst, damit dein Kind dort unterrichtet wird. Diese Gebühr deckt in der Regel die Kosten für Lehrkräfte, Unterrichtsmaterialien, Raumnutzung und die allgemeine Organisation der Schule.

Schulgeld wird meist monatlich oder jährlich bezahlt. Es kann je nach Schule sehr unterschiedlich sein, von fünfzig Euro im Monat bis zu mehreren hundert oder sogar tausend Euro. Manche Schulen haben feste Beträge, andere staffeln das Schulgeld nach dem Einkommen der Eltern.

Wichtig zu verstehen ist: Nicht alle Schulen erheben Schulgeld. Staatliche Schulen sind in Deutschland grundsätzlich kostenfrei, zumindest was das Schulgeld betrifft. Nur Privatschulen und Schulen in freier Trägerschaft, also Schulen, die nicht vom Staat betrieben werden, verlangen in der Regel Schulgeld.

Zu den Schulen, die Schulgeld erheben, gehören Montessori-Schulen, Waldorfschulen, konfessionelle Privatschulen, internationale Schulen, freie demokratische Schulen und andere alternative Schulformen. Diese Schulen finanzieren sich zum Teil aus staatlichen Zuschüssen, aber der größere Teil kommt oft vom Schulgeld der Eltern.

Welche Schulkosten sind steuerlich absetzbar?

Jetzt wird es konkret. Nicht alle Schulkosten kannst du von der Steuer absetzen. Das Gesetz macht klare Unterscheidungen.

Absetzbar ist das reine Schulgeld, also die Gebühr, die du für den Unterricht bezahlst. Das umfasst die Kosten für die Lehrkräfte, den Unterricht selbst, die Nutzung der Schulgebäude und die allgemeine Schulorganisation.

Nicht absetzbar sind hingegen Kosten für Verpflegung, also Mittagessen, Snacks oder Getränke, die dein Kind in der Schule bekommt. Auch Kosten für Unterkunft, falls dein Kind im Internat lebt, kannst du nicht als Schulgeld absetzen. Betreuungskosten wie Hort, Nachmittagsbetreuung oder Frühbetreuung gehören ebenfalls nicht dazu. Ebenfalls nicht absetzbar sind Kosten für Lernmittel wie Schulbücher, Hefte oder Stifte, für Ausflüge und Klassenfahrten, für Schulmaterialien oder besondere Projekte und für den Schulweg oder Fahrtkosten.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil viele Schulen einen Gesamtbetrag verlangen, der sowohl Schulgeld als auch andere Kosten umfasst. Um die Absetzbarkeit zu prüfen, muss dieser Betrag aufgeschlüsselt werden. Die Schule sollte dir eine Bescheinigung ausstellen, aus der klar hervorgeht, wie viel du für reines Schulgeld bezahlt hast und wie viel für andere Leistungen.

Wenn die Schule das nicht von sich aus macht, fordere diese Aufschlüsselung an. Ohne sie wird das Finanzamt den gesamten Betrag nicht anerkennen, sondern nur einen Teil oder gar nichts.

Eine Besonderheit gibt es bei Betreuungskosten. Diese kannst du zwar nicht als Schulgeld absetzen, aber unter Umständen als Kinderbetreuungskosten. Dazu gleich mehr.

Die rechtlichen Voraussetzungen: Wann ist Schulgeld absetzbar?

Nicht jedes Schulgeld ist automatisch steuerlich absetzbar. Es gibt klare rechtliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Erstens muss es sich um eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Schule handeln. Staatliche Schulen erheben kein Schulgeld, also gibt es dort nichts abzusetzen.

Zweitens muss die Schule zu einem anerkannten oder gleichwertigen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schul- oder Berufsabschluss führen. Das bedeutet, die Schule muss von der Schulaufsicht anerkannt sein oder zumindest darauf vorbereiten, dass die Schülerinnen und Schüler externe Abschlüsse machen können.

Drittens muss die Schule in Deutschland oder in einem EU- oder EWR-Staat liegen, oder es muss sich um eine deutsche Auslandsschule handeln. Wenn du dein Kind auf eine Privatschule in der Schweiz oder in Kanada schickst, gelten besondere Regelungen, die oft restriktiver sind.

Viertens darf das Schulgeld nicht bereits durch andere staatliche Leistungen abgedeckt sein. Wenn du zum Beispiel Zuschüsse bekommst, die das Schulgeld übernehmen, kannst du nicht noch zusätzlich den vollen Betrag steuerlich absetzen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du dreißig Prozent des gezahlten Schulgeldes als Sonderausgaben absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei fünftausend Euro pro Jahr und Kind. Das bedeutet, selbst wenn du zehntausend Euro Schulgeld zahlst, kannst du maximal fünftausend Euro absetzen, also dreißig Prozent von diesem Höchstbetrag.

Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Wenn du einen Steuersatz von dreißig Prozent hast und fünftausend Euro absetzt, sparst du fünfzehnhundert Euro Steuern. Bei einem Steuersatz von zwanzig Prozent wären es tausend Euro. Das ist immer noch eine spürbare Entlastung.

Wie funktioniert die Absetzung in der Steuererklärung?

Jetzt kommen wir zur praktischen Umsetzung. Wie genau trägst du das Schulgeld in der Steuererklärung ein?

Das Schulgeld wird in der Anlage Kind eingetragen. Dort gibt es einen eigenen Abschnitt für Kinderbetreuungskosten und Schulgeld. Du findest dort eine Zeile, in der du die Höhe des gezahlten Schulgeldes angeben kannst.

Du trägst den Betrag ein, den du im Steuerjahr tatsächlich gezahlt hast. Das ist wichtig: Es zählt nicht, was du geschuldet hast, sondern was du tatsächlich überwiesen hast. Wenn du im Dezember für Januar des Folgejahres bezahlt hast, zählt das zum Dezember-Jahr.

Du musst eine Bescheinigung der Schule beifügen, aus der hervorgeht, wie viel Schulgeld du im Jahr bezahlt hast und dass die Schule die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit erfüllt. Viele Schulen stellen solche Bescheinigungen automatisch am Jahresende aus. Wenn nicht, fordere sie an.

Das Finanzamt prüft deine Angaben. Manchmal fordert es zusätzliche Nachweise an, etwa die Anerkennung der Schule durch die Schulaufsicht oder eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten. Sei darauf vorbereitet, diese Unterlagen nachzureichen.

Wenn alles korrekt ist, erkennt das Finanzamt dreißig Prozent des Schulgeldes als Sonderausgaben an, maximal fünftausend Euro. Diese Summe wird von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich deine Steuerlast reduziert.

Die Steuerersparnis siehst du nicht sofort, sondern erst wenn du deine Steuererklärung abgibst und der Steuerbescheid kommt. Wenn du zu viel Steuern gezahlt hast, bekommst du eine Rückerstattung. Wenn du zu wenig gezahlt hast, musst du weniger nachzahlen.

In unserer Eltern-WG tauschen sich auch Eltern aus, die Schulgeld zahlen und es absetzen. Dort bekommst du praktische Tipps, wie du den Prozess optimierst und welche Fallstricke es gibt.

Betreuungskosten: Ein separater Posten

Wie bereits erwähnt, sind reine Betreuungskosten nicht als Schulgeld absetzbar. Aber sie können unter einem anderen Posten abgesetzt werden: als Kinderbetreuungskosten.

Du kannst zwei Drittel der nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen, maximal viertausend Euro pro Jahr und Kind. Das gilt für Kinder bis zum vierzehnten Lebensjahr.

Wenn dein Kind zusätzlich zum Unterricht eine Nachmittagsbetreuung, einen Hort oder eine Frühbetreuung besucht, kannst du diese Kosten als Kinderbetreuungskosten geltend machen. Die Schule muss dir diese Kosten separat ausweisen, also getrennt vom Schulgeld.

Wichtig ist, dass die Betreuung tatsächlich der Betreuung dient und nicht dem Unterricht. Nachhilfe oder zusätzlicher Sprachunterricht zählen nicht als Betreuung, sondern als Bildung, und sind nicht absetzbar.

Auch hier musst du die Kosten per Überweisung bezahlen, nicht bar. Und auch hier brauchst du eine Bescheinigung der Schule oder Einrichtung, die die Betreuungskosten ausweist.

Du kannst also sowohl Schulgeld als auch Betreuungskosten absetzen, allerdings unter unterschiedlichen Posten und mit unterschiedlichen Höchstgrenzen. Das bedeutet, du kannst durchaus mehrere tausend Euro im Jahr steuerlich geltend machen, wenn du beides hast.

Mehr Informationen zu Kinderbetreuungskosten findest du in unserem Artikel über Kinderbetreuungskosten schulpflichtige Kinder Arbeitgeber.

Besonderheiten bei verschiedenen Schulformen

Je nach Schulform gibt es Besonderheiten, die du kennen solltest.

Bei Montessori-Schulen und Waldorfschulen ist das Schulgeld in der Regel problemlos absetzbar, solange die Schule anerkannt oder staatlich genehmigt ist. Diese Schulen erfüllen meist die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit.

Bei internationalen Schulen oder ausländischen Schulen in Deutschland wird es komplizierter. Das Finanzamt prüft genau, ob die Schule zu einem anerkannten Abschluss führt. Wenn die Schule nur auf ausländische Abschlüsse vorbereitet, die in Deutschland nicht anerkannt sind, kann das Schulgeld nicht absetzbar sein. Hier ist eine Einzelfallprüfung nötig.

Bei deutschen Auslandsschulen ist das Schulgeld grundsätzlich absetzbar, wenn die Schule vom deutschen Staat unterstützt wird und zu deutschen oder international anerkannten Abschlüssen führt. Wenn dein Kind eine solche Schule besucht, etwa weil ihr im Ausland lebt, kannst du das Schulgeld absetzen.

Bei Internaten ist die Situation differenziert. Das Schulgeld für den Unterricht ist absetzbar, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht. Manche Internate weisen diese Kosten separat aus, andere nicht. Fordere eine detaillierte Aufschlüsselung an, damit du das Maximum absetzen kannst.

Bei konfessionellen Privatschulen, etwa katholischen oder evangelischen Schulen, ist das Schulgeld ebenfalls absetzbar, wenn die Schule anerkannt ist. Oft sind diese Schulen günstiger als andere Privatschulen, weil sie von der Kirche mitfinanziert werden, aber auch kleinere Beträge sind absetzbar.

Bei Berufsschulen und berufsbildenden Schulen gelten die gleichen Regeln wie bei allgemeinbildenden Schulen. Auch hier ist das Schulgeld absetzbar, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was du bei der Dokumentation beachten musst

Das Finanzamt ist pingelig, was Nachweise angeht. Damit dein Schulgeld anerkannt wird, musst du sorgfältig dokumentieren.

Bewahre alle Zahlungsbelege auf. Das können Kontoauszüge sein, die zeigen, dass du das Schulgeld überwiesen hast, oder Quittungen, falls die Schule solche ausstellt. Barzahlungen werden nicht anerkannt, also immer per Überweisung zahlen.

Hole dir eine jährliche Bescheinigung von der Schule. Diese sollte enthalten, wie viel Schulgeld du im Jahr gezahlt hast, wie viel davon auf andere Kosten wie Verpflegung oder Betreuung entfällt, dass die Schule die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit erfüllt, also anerkannt oder genehmigt ist, und idealerweise die Steuernummer oder Registriernummer der Schule.

Wenn das Finanzamt zusätzliche Nachweise fordert, etwa die Anerkennung durch die Schulaufsicht oder den Lehrplan, bitte die Schule um diese Dokumente. Die meisten Schulen kennen diese Anforderungen und können dir die nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Lege alle Unterlagen zu deiner Steuererklärung. Manche Finanzämter fordern die Nachweise nicht automatisch an, aber du solltest sie griffbereit haben, falls eine Nachfrage kommt.

Organisiere deine Unterlagen am besten digital. Scanne alle Belege und Bescheinigungen ein und speichere sie an einem sicheren Ort. So hast du sie auch Jahre später noch zur Hand, falls das Finanzamt nachträglich prüfen will.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Es gibt einige typische Fehler, die Eltern bei der Absetzung von Schulgeld machen. Wenn du sie kennst, kannst du sie vermeiden.

  • Fehler eins: Du setzt den gesamten Betrag ab, ohne zwischen Schulgeld und anderen Kosten zu unterscheiden. Das Finanzamt wird das beanstanden und nur den korrekten Anteil anerkennen. Fordere eine Aufschlüsselung von der Schule an.
  • Fehler zwei: Du hast bar bezahlt. Das wird nicht anerkannt. Überweise immer, auch wenn die Schule bar bevorzugt. Bestehe auf Überweisung und erkläre, dass du es für die Steuer brauchst.
  • Fehler drei: Du vergisst, das Schulgeld in der Steuererklärung anzugeben. Es wird nicht automatisch berücksichtigt. Du musst es aktiv eintragen.
  • Fehler vier: Du trägst das Schulgeld an der falschen Stelle ein. Es gehört in die Anlage Kind, nicht zu den Werbungskosten oder anderswo. Wenn du unsicher bist, nutze eine Steuersoftware oder frage einen Steuerberater.
  • Fehler fünf: Du hast keine Bescheinigung der Schule und hoffst, dass das Finanzamt es trotzdem anerkennt. Ohne Nachweis wird das Finanzamt ablehnen. Fordere die Bescheinigung rechtzeitig an.
  • Fehler sechs: Du rechnest mit dem vollen Betrag als Ersparnis. Die Absetzbarkeit bedeutet, dass das Schulgeld dein zu versteuerndes Einkommen reduziert. Die tatsächliche Ersparnis hängt von deinem Steuersatz ab und ist immer niedriger als der abgesetzte Betrag.
  • Fehler sieben: Du setzt Kosten ab, die nicht absetzbar sind, etwa für Klassenfahrten oder Schulbücher. Das Finanzamt wird diese Kosten streichen. Halte dich an das reine Schulgeld.

Wenn das Finanzamt das Schulgeld nicht anerkennt

Es kann passieren, dass das Finanzamt deine Angaben zum Schulgeld nicht anerkennt oder nur teilweise. Was tust du dann?

Lies den Steuerbescheid genau. Dort steht, welche Kosten anerkannt wurden und welche nicht. Oft gibt es eine Begründung.

Wenn Kosten abgelehnt wurden, weil Nachweise fehlen, reiche diese nach. Du kannst innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und die fehlenden Unterlagen nachreichen.

Wenn das Finanzamt argumentiert, dass die Schule nicht die Voraussetzungen erfüllt, hole dir eine Bestätigung der Schule oder der Schulaufsicht, dass die Schule anerkannt ist. Mit dieser Bestätigung kannst du Einspruch einlegen.

Wenn das Finanzamt die Aufschlüsselung zwischen Schulgeld und anderen Kosten nicht akzeptiert, bitte die Schule um eine detailliertere Bescheinigung. Manchmal reicht es, wenn die Schule die Kosten genauer aufschlüsselt und erklärt, wie sie berechnet wurden.

Wenn du den Einspruch verlierst, kannst du vor dem Finanzgericht klagen. Das ist aufwendig und braucht meist einen Steuerberater oder Anwalt, aber manchmal der einzige Weg, um zu deinem Recht zu kommen.

Es gibt viele Gerichtsurteile zu Schulgeldabsetzbarkeit. Die Rechtsprechung ist meist klar, aber es gibt Grauzonen. Ein Steuerberater kann dir helfen einzuschätzen, ob sich ein Rechtsstreit lohnt.

Lohnt sich die Absetzung überhaupt?

Jetzt die ehrliche Frage: Lohnt sich der Aufwand?

Rechnen wir mal durch. Angenommen, du zahlst dreihundert Euro Schulgeld im Monat, also dreitausendsechshundert Euro im Jahr. Davon kannst du dreißig Prozent absetzen, also tausendachtzig Euro. Wenn dein Steuersatz bei dreißig Prozent liegt, sparst du dreihundertvierundzwanzig Euro Steuern.

Das ist nicht die Welt, aber es ist auch nicht nichts. Dreihundertvierundzwanzig Euro sind fast ein Monatsschulgeld. Über mehrere Jahre summiert sich das.

Wenn du mehrere Kinder auf Privatschulen schickst, potenziert sich die Ersparnis. Bei drei Kindern und dem gleichen Schulgeld wären das knapp tausend Euro Steuerersparnis pro Jahr.

Der Aufwand ist überschaubar. Du musst eine Bescheinigung von der Schule holen und ein paar Zeilen in der Steuererklärung ausfüllen. Das dauert vielleicht eine halbe Stunde. Für mehrere hundert Euro Ersparnis ist das ein gutes Verhältnis.

Also ja, es lohnt sich in den meisten Fällen. Besonders wenn du sowieso eine Steuererklärung machst, ist der zusätzliche Aufwand minimal.

Schulgeld und andere finanzielle Hilfen

Schulgeld abzusetzen ist eine Möglichkeit, die finanzielle Belastung zu reduzieren. Aber es gibt auch andere Unterstützungen, die du prüfen solltest.

Wenn dein Einkommen niedrig ist, hast du vielleicht Anspruch auf staatliche Zuschüsse über das Bildungs- und Teilhabepaket. Diese Zuschüsse decken zwar meist kein Schulgeld ab, aber sie helfen bei anderen Kosten wie Mittagessen, Ausflügen oder Lernmitteln. Mehr dazu findest du in unserem Artikel zum Antrag für Schulbedarf.

Manche Schulen bieten auch soziale Staffelungen an, bei denen das Schulgeld nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt ist. Wenn du finanzielle Schwierigkeiten hast, sprich mit der Schule. Oft gibt es Möglichkeiten, das Schulgeld zu reduzieren oder in Raten zu zahlen.

Einige Stiftungen und gemeinnützige Organisationen vergeben Stipendien für Privatschulen. Das ist nicht weit verbreitet, aber es gibt sie. Recherchiere, ob es für die Schule deines Kindes solche Möglichkeiten gibt.

Wenn du überlegst, dein Kind auf eine Privatschule zu schicken, aber unsicher bist wegen der Kosten, rechne alles durch. Die Steuerersparnis, mögliche Sozialstaffelungen, der Nutzen für dein Kind. Manchmal ist es leistbarer, als du denkst.

Wenn beide Elternteile zahlen

Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern kann die Situation komplizierter sein. Wer kann das Schulgeld absetzen?

Grundsätzlich kann das Schulgeld von dem Elternteil abgesetzt werden, der es tatsächlich bezahlt hat. Wenn beide Elternteile jeweils die Hälfte zahlen, kann jeder die Hälfte absetzen.

Wichtig ist, dass die Zahlung nachweisbar ist. Wenn Mutter und Vater jeweils vom eigenen Konto überweisen, ist das klar. Wenn nur ein Elternteil überweist, aber beide das Geld tragen, muss das dokumentiert werden.

Bei gemeinsamem Sorgerecht können beide Elternteile das Kind in ihrer Steuererklärung angeben, wenn das Kind bei beiden etwa zur Hälfte lebt. Dann kann jeder die Hälfte der Kosten absetzen. Wenn das Kind bei einem Elternteil lebt, trägt dieser das Kind in der Steuererklärung ein und kann die vollen Kosten absetzen.

Wenn es Streit gibt, wer das Schulgeld absetzen darf, etwa weil beide es in ihrer Steuererklärung angeben, wird das Finanzamt prüfen, wer tatsächlich gezahlt hat. Nur wer nachweisbar bezahlt hat, darf absetzen.

Mehr zu Themen rund um getrennte Eltern und Schule findest du auch in unserem Artikel zur Schulanmeldung ohne Unterschrift des Vaters.

Besonderheiten bei Auslandsschulen

Wenn dein Kind eine Privatschule im Ausland besucht, gelten besondere Regelungen.

Bei Schulen in EU- oder EWR-Staaten ist das Schulgeld grundsätzlich absetzbar, wenn die Schule zu einem anerkannten Abschluss führt. Die gleichen Voraussetzungen wie bei deutschen Schulen müssen erfüllt sein.

Bei deutschen Auslandsschulen, also Schulen, die vom deutschen Staat gefördert werden und nach deutschem Lehrplan unterrichten, ist das Schulgeld ebenfalls absetzbar. Diese Schulen gelten als gleichwertig mit deutschen Privatschulen.

Bei sonstigen ausländischen Schulen außerhalb der EU wird es schwierig. Das Finanzamt erkennt das Schulgeld meist nur an, wenn die Schule nachweislich zu einem Abschluss führt, der in Deutschland anerkannt ist, etwa das International Baccalaureate oder ein vergleichbarer Abschluss.

Wenn du im Ausland lebst und dein Kind dort eine Privatschule besucht, kannst du das Schulgeld nur absetzen, wenn du in Deutschland steuerpflichtig bleibst, etwa weil du hier weiterhin Einkünfte hast oder eine Wohnung behältst.

Die Regelungen sind komplex, und es lohnt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, wenn du in so einer Situation bist. Mehr zum Thema Auslandsschule findest du auch in unserem Artikel über Kindergeld wenn Kind im Ausland zur Schule geht.

Schulgeld und Schulwechsel

Was passiert, wenn dein Kind mitten im Jahr die Schule wechselt?

Du kannst das Schulgeld für beide Schulen absetzen, solange die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Wenn dein Kind von Januar bis Juni auf Schule A war und von Juli bis Dezember auf Schule B, trägst du das Schulgeld für beide Zeiträume ein.

Du brauchst von beiden Schulen eine Bescheinigung über das gezahlte Schulgeld. Die Schulen stellen das normalerweise aus, wenn du darum bittest.

Wenn du überlegst, die Schule zu wechseln, hat das also keinen negativen Einfluss auf die steuerliche Absetzbarkeit. Jede Schule wird separat betrachtet.

Perspektive: Wird sich etwas ändern?

Die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld sind seit Jahren relativ stabil. Es gibt immer wieder politische Diskussionen, ob die Höchstgrenze angehoben werden sollte oder ob mehr Kosten absetzbar sein sollten, aber bisher hat sich wenig geändert.

Manche fordern, dass auch Kosten für staatliche Schulen, etwa für Lernmittel oder Ausflüge, steuerlich absetzbar sein sollten. Das ist bisher nicht der Fall, und es ist auch nicht absehbar, dass sich das ändert.

Andere argumentieren, dass die Förderung von Privatschulen über die Steuer sozial ungerecht ist, weil sie vor allem wohlhabenden Familien zugutekommt, die sich Privatschulen leisten können. Diese Debatte ist kontrovers und wird bleiben.

Für dich als Elternteil bedeutet das: Nutze die aktuellen Regelungen, solange sie gelten. Informiere dich regelmäßig über Änderungen, aber verlasse dich nicht darauf, dass die Absetzbarkeit ausgeweitet wird.

Praktische Tipps zum Abschluss

Zum Abschluss noch ein paar praktische Tipps, wie du das Maximum aus der steuerlichen Absetzbarkeit herausholst.

Erstens, zahle immer per Überweisung, nie bar. Auch wenn die Schule bar bevorzugt, bestehe auf Überweisung.

Zweitens, fordere jedes Jahr eine Bescheinigung von der Schule an, am besten Anfang Januar für das vergangene Jahr. So hast du sie rechtzeitig für die Steuererklärung.

Drittens, prüfe die Bescheinigung genau. Ist das Schulgeld korrekt ausgewiesen? Sind andere Kosten separat aufgeführt? Wenn etwas nicht stimmt, kläre das mit der Schule.

Viertens, bewahre alle Unterlagen mindestens zehn Jahre auf. Das Finanzamt kann auch Jahre später noch nachfragen.

Fünftens, nutze eine Steuersoftware oder einen Steuerberater. Das erleichtert die Steuererklärung und stellt sicher, dass du nichts vergisst.

Sechstens, informiere dich über andere absetzbare Kosten. Vielleicht gibt es noch weitere Posten, die du geltend machen kannst, etwa Kinderbetreuungskosten oder außergewöhnliche Belastungen.

Siebtens, bleibe am Ball. Die Steuerersparnis kommt nicht von allein, aber mit etwas Aufwand kannst du mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.

Fazit: Jeder Euro zählt

Schulgeld steuerlich abzusetzen ist kein Hexenwerk, aber es erfordert, dass du aktiv wirst. Du musst die Voraussetzungen kennen, die richtigen Unterlagen besorgen und alles korrekt in der Steuererklärung eintragen.

Die Ersparnis ist real und kann über die Jahre mehrere tausend Euro ausmachen. Gerade wenn du mehrere Kinder auf Privatschulen schickst, lohnt sich der Aufwand definitiv.

Nutze alle Möglichkeiten, die dir zustehen. Bildung ist teuer, aber der Staat hilft mit, indem er einen Teil der Kosten steuerlich anerkennt. Scheue dich nicht, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Häufige gestellte Fragen zum Thema

Nein, staatliche Schulen erheben kein Schulgeld, also gibt es auch nichts abzusetzen. Die Regelung gilt nur für Privatschulen und Schulen in freier Trägerschaft, die Schulgeld erheben. Kosten für Lernmittel oder Ausflüge an staatlichen Schulen sind ebenfalls nicht absetzbar.

Das spielt keine Rolle. Du kannst den Betrag absetzen, den du tatsächlich zahlst. Wenn du durch eine soziale Staffelung nur einhundert Euro im Monat zahlst statt dreihundert, setzt du die einhundert Euro ab. Die Höhe des Schulgeldes hat keinen Einfluss auf die Absetzbarkeit, nur ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Nein, Nachhilfe und außerschulische Förderung sind nicht als Schulgeld absetzbar. Sie gelten nicht als Schulbesuch, sondern als zusätzliche Bildungsmaßnahme. Es gibt allerdings Ausnahmen bei außergewöhnlichen Belastungen, etwa wenn dein Kind eine Lernbehinderung hat und Therapie braucht, aber das ist ein anderer steuerlicher Bereich.

Das Schulgeld wird in dem Jahr abgesetzt, in dem du es gezahlt hast. Wenn du also im Dezember zweitausendvierundzwanzig für das gesamte Jahr zweitausendundzwanzig zahlen möchtest, kannst du es in der Steuererklärung für zweitausendvierundzwanzig absetzen, nicht für zweitausendundzwanzig. Das Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt: Wann das Geld dein Konto verlassen hat, bestimmt das Steuerjahr.

Du musst es nicht absetzen, wenn du es nicht willst. Die Absetzbarkeit ist eine Möglichkeit, keine Pflicht. Aber finanziell macht es keinen Sinn, darauf zu verzichten, denn du verschenkst Geld, das dir zusteht. Es gibt keinen Grund, freiwillig auf die Steuerersparnis zu verzichten.

Sebastian Sonntag

Gründer von BsB

Sebastian ist Gründer von Beziehung schafft Bildung und bereits seit vielen Jahren in der Beziehungsarbeit an Schulen tätig.

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